1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Sascha Möller geschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Platz- und Hallenordnung des jeweiligen Vereins sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
  2. Die Teilnahme am Trainingsangebot der Tennisschule Sascha Möller setzt eine bestehende Mitgliedschaft in einem mit der Tennisschule Sascha Möller kooperierenden Tennisvereine voraus.
  3. Eine Ausnahme der unter Punkt 2 genannten Mitgliedern erfolgt bei Feriengästen, Schnuppertrainingsgästen sowie bei Teilnehmern an Sommer- und Wintercamps, die bei Nutzung der Tennisplätze des jeweiligen Vereins eine Platzgebühr entrichten müssen.
  4. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit an den Trainingstagen die sanitären Einrichtungen des Vereins (Umkleidekabine, Dusche, WC) zu nutzen. Die sanitären Einrichtungen des Vereins sind sauber zu hinterlassen. Sollten sich hieraus Kosten für Sanitärleistungen ergeben, wird der teilnehmende Verein die zusätzlichen Kosten dem Teilnehmer in Rechnung stellen.
  5. An Feiertagen findet das Jugend- und Erwachsenentraining statt. In den Schulferienzeiten des Landes Schleswig-Holstein findet kein regelmäßiges Training statt. Die Tennisschule Sascha Möller wird in den jeweiligen Ferien gemeinsam mit dem teilnehmenden Verein den Mitgliedern ein freiwilliges Trainingsangebot sowie Sommer-/Wintercamps anbieten.
  6. Die Tennisschule Sascha Möller wird ein Sommertraining sowie ein Wintertraining anbieten. Das Sommertraining wird vom 01.05. – 30.09., das Wintertraining vom 01.10. – 30.04. eines Jahres angeboten. Das Tennisprogramm endet für den Teilnehmer immer automatisch am Saisonende. Als Saisonende gelten folgende Stichtage: Der Ablauf 30.09 eines Jahres (Ende Sommersaison) sowie der Ablauf 30.04 eines Jahres (Ablauf Wintersaison).
  7. Sollte ein Teilnehmer innerhalb einer Saison nicht mehr am Training teilnehmen wollen, so bedarf es einer schriftlichen Kündigung an die Tennisschule Sascha Möller. Eine Kündigung kann immer zum 1. des übernächsten Monats ausgesprochen werden. Der Teilnehmer ist bis zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Trainingsgebühr verpflichtet.
  8. Jeder Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei einem Rücktritt von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn entscheidet die Tennisschule Sascha Möller, ob eine Rückerstattung erfolgt.
  9. Kann ein Teilnehmer nicht am Training teilnehmen reduziert sich die Trainingsgebühr nicht. Sollte der Trainer der Tennisschule ausfallen, so wird dem Teilnehmer unverzüglich ein Nachholtermin angeboten.
  10. Sollte sich ein Teilnehmer gegenüber seinen Trainingspartnern, dem Trainer oder Mitgliedern des Vereins nicht ordnungsgemäß verhalten, kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden. Sollte es sich beim Teilnehmer um ein minderjähriges Kind handeln, muss der Teilnehmer bis zur Abholung eines Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich bleiben. Ein Anspruch auf Erstattung einer anteiligen Trainingsgebühr gibt es nicht.
  11. Die Aufsichtspflicht der Tennisschule Sascha Möller bei minderjährigen Kindern beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer der jeweiligen Trainingsstunde. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht des Kindes gewährleistet ist.
  12. Die dem Mitglied zur Verfügung gestellten Materialen sind vom Teilnehmer sorgfältig zu nutzen. Eine vorsätzliche sowie grob fahrlässige Nutzung, die zur Ersatzbeschaffung führt, muss vom Teilnehmer ersetzt werden. Des Weiteren haftet die Tennisschule Sascha Möller nicht für Schäden des Teilnehmers.
  13. Die Kosten des Tennistrainings werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, per Lastschrift eingezogen oder bar bezahlt. Im Preis sind die zum Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer, das Trainingsmaterial sowie das Trainerhonorar enthalten.
  14. Die Rechte des Teilnehmers aus und aufgrund dieses Vertrages sind nicht auf Dritte übertragbar.
  15. Die Teilnehmerdaten werden elektronisch in der Tennisschule Sascha Möller gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings kann die Tennisschule Sascha Möller die Daten noch für drei Jahre aufbewahren.
  16. Die Tennisschule Sascha Möller ist berechtigt, Bilder, Erfolge, Medienartikel, Titel, Namen des Teilnehmenden Mitglieds ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für die Internetseite www.tennisschule-saschamoeller.de sowie bei Instagram unter sascha_moeller_tennispage zu verwenden.
  17. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.